Stadt- und Ortsstreife
Ein sicheres Umfeld, durch unsere Präsenz
In engen kooperativen Gesprächen mit der Gemeinde bzw. Gewerbetreibenden, erstellen wir ein individuelles Konzept, um ihre Stadt oder Ort vor Unruhe, Lärm, Vandalismus, Diebstahl und Gewalttätigkeiten zu schützen.
Durch die Präsenz unserer Mitarbeiter steigt die Hemmschwelle bei Randalierern bzw. wird eine Deeskalation bereits im Vorfeld betrieben, welches natürlich allen Unternehmern, Gästen und Bewohnern des Ortes oder Stadt zu Gute kommt.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig!
• Delikten nach dem StGb (Sachbeschädigungen, Vandalismus)
• Anstandsverletzungen, (Urinieren, unsittliches Verhalten)
• gemäß Tierhaltegesetz, Nichtentfernen von Hundekot
• Lärmerregungen während der Nachtruhe
• Lärmerregungen mit Kraftfahrzeugen gem. § 102 KfG
• Nichtbeachtung des verordneten Alkoholverbotes an öffentlichen Plätzen
• Übertretungen des Jugendschutzgesetz (bundeslandbezogen)
• Übergabe von betretenen Personen an die Polizei bei Delikten nach dem StGb
• Kontrolle der öffentlichen Einrichtungen (Hallen, Schulen, Stadion usw.) auf Versperrtheit
• Protokollierung und Weiterleitung je nach Absprache – Stadtgemeinde oder Exekutive
• Meldungen von verdächtigen Personen und Kraftfahrzeugen an die Polizei
(Auskundschaftsfahrten Bezug nehmend auf Einbrüche)